VERBOTEN - Einleitung von Niederschlagwässern in die Kanalisation

Jede Einleitung von Niederschlagswässern (z.B. von Dachrinnen oder Hofflächen) in  die Kanalisationsanlagen (nur Abwassersammlung – kein Regenwasser) sind strengstens verboten und hat in Extremsituationen (Hochwasser nach starken Regenfällen) schwerwiegende Folgen! Es kommt zur Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind.