magdalensberg

Wasser & Kanal

Die Bestimmungen des Österreichischen Eichgesetzes gem. § 8 Abs 1 Z 3 lit b iVm § 15 Z 5 lit a MEG besagen, dass sämtliche 
Zähleinheiten, die für Verrechnungsmaßnahmen herangezogen werden, einer regelmäßigen Eichung zu unterziehen sind. Dies gilt
auch für Wasserzähler und etwaige Subzähler. Die Eichfirst bei Wasserzählern beträgt fünf Jahre. Seitens der Marktgemeinde 
Magdalensberg werden Ihr Wasserzähler bzw. Ihre Angaben des Wasserverbrauchs (Zählerstand) für die Verrechnung des 
Abwasseranfalls herangezogen.

Zählerstände von Subzählern, deren Eichfrist abgelaufen ist (älter als fünf Jahre), können bei der Bemessung der 
Abwassergebühren nicht mehr herangezogen werden.

Um Ihren tatsächlichen Verbrauch heranziehen zu können, werden Sie ersucht Ihren Subzähler zu eichen und dies der 
Gemeinde nachzuweisen. 

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung im Gemeindegebiet wird größtenteils durch private Wassergenossenschaften (siehe unten) sicher gestellt. 

 

STÖRUNGSDIENST - Kanal und Wasser 042 34 / 24 541


Von der Marktgemeinde betriebene Anlagen:

  • GWVA Magdalensberg - Göriach-Latschach-Pirk
  • GWVA Magdalensberg - Gundersdorf-St.Thomas-Kreuzbichl-Zeiselberg Süd
  • GWVA Magdalensberg - Teile Wutschein
  • GWVA Magdalensberg - Teile Gammersdorf-Timenitz-Teile Dürnfeld-Teile Kleingörtschach 
  • GWVA Magdalensberg - Reigersdorf-Hollern-Zinsdorf-St.Lorenzen
  • GWVA Magdalensberg - Timenitz-Schuriankogel
  • GWVA Magdalensberg - Ottmanach

VO - Versorgungsbereich GWVA 1 und GWVA 4

Seite /

Private Wassergenossenschaften:

  • WG Deinsdorf-Lassendorf, Obmann Stukelj Rudolf, 9064 Hollergasse 8, Tel: 0676/455 54 20
    Wasserwart: Wornig Gernot jun. Tel: 0664/394 76 30
  • WG Eixendorf, Obmann Herbert Juvan, 9064 Eixendorf 8, Tel: 0664/496 13 04
  • WG Geiersdorf, Obmann Martin Suette, 9064 Geiersdorf 6, Tel: 0664/453 94 48
  • WG Gottesbichl, Obmann Erwin Rabitsch, 9020 Klagenfurt, Gottesbichlstr. 76, Tel: 0664/485 55 22
  • WG Haag, Obmann Martin Kreuch, 9064 Haag 7, Tel: 0664/278 40 14
  • WG Matzendorf, Obmann Wornig Herbert, 9064 Fledermausgasse 5, Tel: 0676/822 76 535
  • WG Pischeldorf, Obmann Ing. Enrico Stach, 9064 Freudenberg 32, Tel: 0664/916 03 00 oder Herr Pichler, Wasserwart, 0664/735 95 053
  • WG Rottmannsdorf, Obmann Albert Mandl, 9064 Ottmanach 23 , Tel: 0664/886 67 207
  • WG Wutschein, Obmann Gottfried Smolej, 9130 Poggersdorf, Erlach 4; Tel: 0664/487 61 12
  • WG Zeiselberg, Obfrau Samanta Slansky, 9064 Zeiselberg 8, Tel: 0664/88166381

Betriebsführung und Bereitschaftsdienst

Ansprechpartner: Helmut Kammersberger
Adresse: Kläranlage Eis/Ruden
Telefon: 04234/24541
Mobiltelefon: 0664/6000669804


Ansprechpartner: Jürgen Stefan
Adresse: Kläranlage Eis/Ruden
Mobiltelefon: 0664/8313361

Wasserzähler

Die Bestimmungen des Österreichischen Eichgesetzes gem. § 8Abs 1 Z 3 lit b iVm § 15 Z 5 lit a MEG besagen, dass sämtliche 
Zähleinheiten, die für Verrechnungsmaßnahmen herangezogen werden, einer regelmäßigen Eichung zu unterziehen sind. Dies gilt
auch für Wasserzähler und etwaige Subzähler. Die Eichfrist bei Wasserzählern beträgt fünf Jahre. Seitens der Marktgemeinde 
Magdalensberg werden Ihre Wasserzähler bzw. Ihre Angaben des Wasserverbrauchs (Zählerstand) für die Verrechnung des 
Abwasseranfalls herangezogen.

Zählerstände von Subzählern, deren Eichfrist abgelaufen ist (älter als fünf Jahre), können bei der Bemessung der 
Abwassergebühren nicht mehr herangezogen werden.

Um Ihren tatsächlichen Verbrauch heranziehen zu können, werden Sie ersucht Ihren Subzähler zu eichen und dies der 
Gemeinde nachzuweisen. 

Änderung Wasserlieferverträge für die Gemeindewasserversorgung

Seite /
Seite /

Wasseranschlussbeitragsverordnung 01.01.2007

Seite /

Auszug aus den amtl. Untersuchungszeugnissen des Trinkwassers

Seite /

VERBOTEN - Einleitung von Niederschlagwässern in die Kanalisation

Jede Einleitung von Niederschlagswässern (z.B. von Dachrinnen oder Hofflächen) in  die Kanalisationsanlagen (nur Abwassersammlung – kein Regenwasser) sind strengstens verboten und hat in Extremsituationen (Hochwasser nach starken Regenfällen) schwerwiegende Folgen! Es kommt zur Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind.


Kanal

Klärwärter

Ansprechpartner: Helmut Kammersberger               
Adresse: Kläranlage Eis/Ruden
Telefon: 04234/24541
Mobiltelefon: 0664/6000669804

Ansprechpartner: Jürgen Stefan
Adresse: Kläranlage Eis/Ruden
Mobiltelefon: 0664/8313361

 

Errichtung der Kanalabschnitte

Mit der Errichtung der Kanalabschnitte 2 bis 4 (ohne AWG Pischeldorf) wurde im Jahre 2000 durch die Generalunternehmerfirma NOVUM Wassertechnik GmbH begonnen, die offizielle Inbetriebnahme erfolgte 2003. Derzeit ist bereits der Bauabschnitt 14 fertiggestellt worden.

Im Moment sind ca. 69 km Kanal (55 km Freispiegel, 14 km Druckleitung) und 46 Pumpwerke in Betrieb, welche durch die Firma EVN Wärmekraftwerke GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, (vormals NOVUM) betrieben werden. Das Betriebspersonal sitzt in der Kläranlage Eis/Ruden, von wo aus das Kanalnetz betreut wird. Alle Pumpwerke sind über ein GPRS-Fernwirksystem mit der Zentrale in Ruden und Maria Enzersdorf verbunden. Die Kleinkläranlage Latschach wurde Ende Juli 2010 außer Betrieb genommen. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt zum größten Teil in die Kläranlage nach Poggersdorf, weiters zur AWG nach Pischeldorf und teilweise in den städtischen Kanal nach Klagenfurt.

Seite /
Seite /
Seite /
Seite /