magdalensberg

Fundamt

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie etwas gefunden haben, dessen Wert € 10,-- übersteigt bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, so sind Sie als Finder zur Abgabe des Fundgegenstandes bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Fundgegenstände die Sie im Bereich des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Magdalensberg finden, sind im Marktgemeindeamt Magdalenseberg während des Parteienverkehrs abzugeben. Parteienverkehr: Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr.

Tel:  +43 (0)4224/2213-0

Die Abgabe von Fundgegenständen bei Polizeistellen ist nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie z.B. Schusswaffen, Sprengmittel, Kriegsmaterialien und dergleichen müssen zu Polizei- oder Gendarmeriedienststellen gebracht bzw. dort gemeldet werden. Finden Sie Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Kennzeichentafeln od. waffen-rechtliche Urkunden müssen diese bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt abgegeben werden.

Als Finder haben Sie (gegenüber dem Eigentümer) natürlich Anspruch auf Finderlohn und Ersatz der Barauslagen bzw. des Verdienstentganges. Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Einfach umschrieben ist ein Gegenstand dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht an einem Ort hinterlassen wurde, der unter der Aufsicht eines Dritten steht (z. B. Restaurant, Sporthalle, ...). Demzufolge haben Personen, die an diesem Ort tätigt sind, auch keinen Anspruch auf Finderlohn. Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Gegenständen 10 %, bei vergessenen Gegenständen 5 %. Wenn der Wert des Fundgegenstandes € 2.000,-- übersteigt, so wird der Finderlohn für den Wert, der € 2.000,-- übersteigt, halbiert.
Wer einen Fund verheimlicht und ihn für sich behält, macht sich strafbar. Nach § 134 Strafgesetzbuch drohen für Fundunterschlagungen eine Geldstrafe bis 360 Tagsätze oder sechs Monate Haft; bei Unterschlagung eines sehr wertvollen Gegenstandes erhöht sich der Strafrahmen auf fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Sie haben etwas verloren?

Um im Gemeindebereich der Marktgemeinde Magdalensberg verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen unser Fundamt im Gemeindeamt, Görtschitztal Straße 135, 9064 Deinsdorf, zur Verfügung. Verlorene od. vergessene und im Fundamt der Marktgemeinde Magdalensberg abgegebene Gegenstände können Sie (als Eigentümer) im Fundamt der Marktgemeinde Magdalensberg während der Amtsstunden abholen.

Fundgegenstände

FUNDDATEN FUNDGEGENSTAND FUNDORT
25.04.2022 Zurrgurt (gebraucht) mit Haken Portendorf
25.04.2022 Zurrgurt Ratschen (gebraucht) mit Haken Portendorf
25.04.2022 Eckschutz (gebraucht) Portendorf
09.08.2022 Mountainbike  
14.06.2023 Schlüssel Gemeinde Magdalensberg
08.02.2024 Kamera Gemeinde Magdalensberg