Steuern: Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.
Beiträge: Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.
Gebühren: Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw.Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.
A
Abfallgebührenverordnung gültig ab 01.01.2023
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F
Friedhofsgebühren und Tarife gültig ab 01.07.2012
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FF Magdalensberg - Tarifordnung 2024
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G
Ganztagsschule Tarife für das Schuljahr 2024/2025
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Ganztagsschule Richtlinien für das Schuljahr 2024/2025
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Grundsteuer Information
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H
Hundeabgabenverordnung gültig ab 01.01.2013
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K
Kanalgebührenverordnung gültig ab 01.10.2023
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Außer Kraft - Kanalgebührenverordnung gültig ab 16.12.2013
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Kanalanschlussbeiträgeverordnung gültig ab 12.01.2000
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Kanalentsorgungsbereichsverordnung gültig ab 05.08.2020
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Beilage zur Kanalentsorgungsbereich Verordnung
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Kanalgebührenverordnung Ortskanalisation Pischeldorf gültig ab 01.01.2023
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Kinderbildungs- und -betreuungsordnung Kindergarten gültig ab 01.09.2023
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Kinderbildungs- und -betreuungsordnung Kindertagesstätte gültig ab 01.09.2023