Steuern: Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.
Beiträge: Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.
Gebühren: Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw.Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.
A
Abfallgebührenverordnung vom 17.11.2022
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F
Friedhofsgebühren und Tarife 07.08.2012
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G
Ganztagsschule Tarife für das Schuljahr 2022/2023
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Grundsteuer
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H
Hundeabgabenverordnung 20. Dezember 2012
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K
Kanalgebührenverordnung 2012
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Kanalgebührenverordnung Ortskanalisation Pischeldorf vom 17.11.2022